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Equal Pay in der Zeitarbeit:
Was es bedeutet und was zu beachten ist

Von Rüdiger Bleckmann
Equal Pay in der Zeitarbeit: Ein Personaldienstleister unterhält sich mit einem Mitarbeiter in Arbeitnehmerüberlassung

In der Zeitarbeitsbranche spielt das Thema „Equal Pay“ eine zentrale Rolle.

Seit der Einführung gesetzlicher Regelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist klar definiert, dass Zeitarbeitnehmer spätestens nach neun Monaten Anspruch auf eine gleichwertige Vergütung wie vergleichbare Stammmitarbeiter haben.

Doch was genau bedeutet Equal Pay und welche Besonderheiten gibt es dabei zu beachten?

Inhalt

 

Diese Fragen klärt unser umfangreicher Überblick über Equal Pay in der Zeitarbeit.

 

Was ist Equal Pay?

Equal Pay bedeutet, dass Mitarbeiter in der Arbeitnehmerüberlassung nach einer bestimmten Einsatzdauer (nach 9 Monaten) denselben Lohn erhalten müssen wie festangestellte Mitarbeiter des Entleihbetriebs, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben.

Seit 2017 ist Equal Pay im AÜG verankert: Nach neun Monaten ununterbrochener Einsatzdauer im selben Kundenbetrieb greift die Lohnangleichung.

 

Warum gibt es Equal Pay in der Zeitarbeit?

Equal Pay soll Lohndiskriminierung zwischen Zeitarbeitnehmern und Stammbelegschaft verhindern.

Zeitarbeitnehmer sollten für gleiche Arbeit auch denselben Lohn erhalten wie festangestellte Mitarbeiter.

Dadurch wird Lohndumping verhindert und gleichzeitig die Attraktivität der Zeitarbeit als Arbeitsmodell für Arbeitnehmer gesteigert.

 

Zwei Arbeiter in einer Halle. Einer bekommt Equal Pay.

Equal Pay in der Leiharbeit: Ein effektives Mittel, um Lohndiskriminierung zwischen Zeitarbeitnehmern und Stammbelegschaft zu vermeiden.

 

Wer hat Anspruch auf Equal Pay in der Zeitarbeit?

Wer hat Anspruch auf Equal Pay in der Zeitarbeit? Und wie lange dauert es, bis Equal Pay greift? Diese Fragen beschäftigen viele Mitarbeiter in der Arbeitnehmerüberlassung.

Grundsätzlich gilt folgendes: Jeder Zeitarbeitnehmer, der länger als neun Monate ununterbrochen in dem selben Kundenbetrieb tätig ist, hat Anspruch auf Equal Pay.

 

Equal Pay: Welche Ausnahmen gibt es?

Trotz der klaren gesetzlichen Vorgaben für Equal Pay gibt es bestimmte Ausnahmen, die eine abweichende Behandlung ermöglichen. Diese sind vor allem im Zusammenhang mit Tarifverträgen für diverse Branchen relevant.

 

Equal Pay in unterschiedlichen Branchen

In Branchen wie zum Beispiel Metall und Chemie gibt es spezifische Tarifverträge.

Diese sehen ab dem ersten Tag eine stufenweise Annäherung des Lohns von Leiharbeitern an das Niveau der Stammmitarbeiter vor.

In diesen Fällen muss der vollständige Equal-Pay-Anspruch erst spätestens nach 15 Monaten erreicht sein.

 

Equal Pay: Deckelung bei 90%

In bestimmten Branchenzuschlagstarifverträgen kann auch eine Deckelung bei 90% festgelegt sein.

Diese Regelung bedeutet, dass Zeitarbeitnehmer während der ersten 15 Monate des Einsatzes nicht den vollen Lohn eines vergleichbaren Stammmitarbeiters erhalten, sondern nur bis zu 90% des entsprechenden Gehalts.

Personaldienstleister können übertarifliche Zulagen, wie z. B. Boni oder Prämien nutzen, um die Differenz zwischen den gezahlten 90% und dem vollen Gehalt auszugleichen.

 

Welche Qualifikationen notwendig sind, um in der Zeitarbeitsbranche erfolgreich selbstständig zu sein, kannst du hier nachlesen: Erfahrungen zur Gründung einer Zeitarbeitsfirma

 

Equal Pay bei befristeten Einsätzen

Bei befristeten Einsätzen ist die Gesamtdauer des Einsatzes im Kundenbetrieb entscheidend.

Selbst bei mehreren befristeten Verträgen, die sich aneinanderreihen, kann der Anspruch auf Equal Pay bestehen, sofern die Unterbrechungen nicht länger als drei Monate und einen Tag dauern.

 

Wie wirken sich Unterbrechungen auf den Equal-Pay-Anspruch aus?

Zeitarbeitnehmer verlieren ihren Anspruch auf Equal Pay nicht sofort, wenn sie kurzfristig den Einsatzbetrieb wechseln oder pausieren.

Gesetzlich ist festgelegt, dass Einsatzzeiten mit einer Unterbrechung von weniger als drei Monaten und einem Tag weiterhin angerechnet werden.

 

Wie wird Equal Pay berechnet?

Die Berechnung von Equal Pay erfolgt durch den Vergleich des Lohns eines Mitarbeiters in der Arbeitnehmerüberlassung mit dem eines vergleichbaren Stammmitarbeiters im Kundenbetrieb.

Dabei werden alle Entgeltbestandteile berücksichtigt, unter anderem:

  • Grundvergütung
  • Zuschläge für Mehrarbeit (Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit)
  • Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien
  • Arbeitgeberzuschüsse zu betrieblicher Altersvorsorge oder vermögenswirksamen Leistungen
  • Sachbezüge wie Firmenwagen oder Verpflegungszuschüsse

 

 

Equal Pay in der Zeitarbeit: Infografik

Infografik zum Equal Pay mit Berechnungsbeispiel


Letztlich ist immer darauf zu achten, dass bei der Berechnung von Equal Pay alle Entgeltbestandteile in einem Gesamtvergleich bewertet werden, anstatt nur einzelne Komponenten isoliert zu betrachten.

 

Equal Pay in der Zeitarbeit: Was ist zu beachten?

Für die Personaldienstleistungsfirma ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zwingend.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die bei der Berechnung von Equal Pay zu beachten sind:

  • Einsatzdauer: Der Anspruch auf Equal Pay besteht nach neun Monaten ununterbrochener Einsatzdauer im selben Kundenbetrieb.
  • Vergleichbarer Arbeitnehmer: Es muss immer ein vergleichbarer Stammmitarbeiter im Betrieb gefunden werden, um das Equal Pay ermitteln zu können. Dabei spielen sowohl die Tätigkeit, Rahmenbedingungen als auch die Vergütungsstruktur eine Rolle.
  • Tarifverträge: Wenn ein Branchenzuschlagstarifvertrag zur Anwendung kommt, erfolgt die Angleichung in mehreren Stufen und spätestens nach 15 Monaten.

 

Wie lässt sich Equal Pay umgehen?

Gar nicht. Die Anwendung von Branchenzuschlagsverträgen und damit einhergehend Equal Pay ist Pflicht.

Equal Pay in der Praxis

Es ist nicht möglich, Equal Pay zu umgehen.

 

Gibt es Unterschiede zwischen Equal Pay und Equal Treatment?

Während Equal Pay sich ausschließlich auf die Vergütung bezieht, betrifft Equal Treatment auch weitere Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeiten, Pausenregelungen und Urlaubstage.

Wichtig ist zu wissen, dass das AÜG nur Equal Pay vorsieht.

 

Wenn du dich für die finanziellen Aspekte der Selbstständigkeit in der Zeitarbeit interessierst, schau hier: Verdienstmöglichkeiten in der Selbstständigkeit

 

Fazit: Welche Vorteile hat Equal Pay in der Zeitarbeit?

Equal Pay ist ein zentrales Thema in der Arbeitnehmerüberlassung und sorgt für mehr Gerechtigkeit und Transparenz in der Vergütung von Zeitarbeitnehmern.

Für Verantwortliche in der Personaldienstleistung ist es entscheidend, die gesetzlichen Vorgaben zu kennen und die Vergütungsmodelle korrekt zu handhaben. So können Herausforderungen im Tagesgeschäft gemeistert und eine faire Bezahlung sichergestellt werden.

Zudem ist Equal Pay für Personaldienstleister ein Argument, um qualifizierte Arbeitskräfte anzuziehen.

Für Mitarbeiter in Arbeitnehmerüberlassung bietet Equal Pay finanzielle Sicherheit und Transparenz.

Nach einer bestimmten Einsatzdauer erhalten sie das gleiche Gehalt wie die Stammmitarbeiter des jeweiligen Kundenbetrieb.

Dies sorgt für mehr Zufriedenheit und stärkt das Vertrauen in die Zeitarbeit als langfristiges Beschäftigungsmodell.

 

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    Rüdiger Bleckmann

    Geschäftsführer
    Digitalisierung, IT, Finanzen, Infrastruktur im HR – Meine Themen bei BS. Deren Entwicklung beobachte ich mit Spannung und begleite dazu unsere Partner im Rahmen ihrer Selbstständigkeit. Daneben hält mich meine Familie auf Trab (natürlich im positiven Sinne) und bei Fitness / Wellness lasse ich die Arbeit auch mal Arbeit sein.

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