Die Regionaldirektion steht zur Arbeitnehmerüberlassungslizenz Prüfung vor der Tür – Panik macht sich bei Ihnen breit? Völlig unbegründet! Seit über 6 Jahren berate ich die Geschäftsführer der BS Gruppe zur Arbeitnehmerüberlassung. In dieser Zeit habe ich gelernt, worauf die Prüfer bei der Lizenzprüfung wirklich achten.
Die Prüfung zur Arbeitnehmerüberlassungslizenz
Im Rahmen der AÜ Prüfung nimmt die Regionaldirektion alles rund um die Verträge von überlassenem Personal unter die Lupe. Zwei zuständige Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit führen die Prüfung durch. Konkret prüfen diese, ob der Arbeitgeber über die erforderliche Zulässigkeit nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 AÜG verfügt und ob er dem Arbeitnehmer die ihm zustehenden Arbeitsbedingungen gewährt.
Ca. 60 % der Personaldienstleister erhalten nach wiederholter Prüfung eine unbefristete Lizenz. 9 von 11 BS Partnern haben es geschafft, bereits bei der ersten Überprüfung eine unbefristete Lizenz zu erlangen. Die Erfolgsquoten sind bei BS PartnerServices so gut, da wir einen sehr hohen Standard etabliert haben und nur mit Partnern zusammenarbeiten, deren Qualitätsanspruch ebenfalls so hoch ist.
Die Prüfung selbst teilt sich in mehrere Schritte auf. Ein Einführungsgespräch gibt Aufschluss über allgemeine Daten und Fakten des Unternehmens. Daraufhin prüft die Regionaldirektion ca. 5 Personalakten anhand einer Liste, welche der Standort den Prüfern vorher zukommen lässt. Daten- und Dokumentenpflege sind also das A und O für eine erfolgreiche Prüfung zur Arbeitnehmerüberlassungslizenz.
Die Arbeitnehmerüberlassungslizenz in der Tasche
Die Dokumentenpflege und administrativen Tätigkeiten sollten bei Ihnen einer klaren Linie folgen. Eine sinnvolle Struktur für die Ablage relevanter Daten ist unumgänglich. Die Vorbereitung auf eine AÜ-Lizenzprüfung sollte von Gründung Ihres Geschäfts an stattfinden. Achten Sie von Anfang an darauf, dass Sie die Personalakten ordentlich und lückenlos führen. Lohnabrechnungen sollten Sie ebenfalls monatlich überprüfen – So sind Sie bereits optimal vorbereitet, wenn der Prüfungstermin feststeht.
Auf eine Prüfung der Arbeitnehmerüberlassungslizenz folgt immer ein Prüfbericht, der alle Erkenntnisse und Ergebnisse zusammenfasst. Nehmen Sie sich diesen zu Herzen und arbeiten Sie an möglichen Schwachstellen, um bei der nächsten Prüfung noch besser abschneiden zu können. Im allerschlimmsten Fall kann die Bundesagentur Ihrem Standort die Arbeitnehmerüberlassungslizenz entziehen. Dafür müssen jedoch wirkliche sehr schwerwiegende Fehler in den geprüften Dokumenten vorliegen. Davon sind die Partner der BS Gruppe meilenweit entfernt.
Übung Vorbereitung macht den Meister
Bei BS PartnerServices bieten wir Ihnen einige Handouts und Hilfestellungen zu den Themen Dokumentenpflege und Arbeitnehmerüberlassungslizenz an. Planen Sie mindestens einmal im Monat die Ablage und entwickeln sie eine stringente Struktur in diesem Bereich. Auch wenn Sie neue interne Mitarbeiter einstellen, sollten diese direkt in Sachen Ablage geschult werden.
Falls bei der Prüfung Unstimmigkeiten auffallen, wie zum Beispiel versehentlich falsch bezahlte Feiertage, gibt es im Nachgang die Möglichkeit, Fehler zu korrigieren. Typische Stolpersteine, die Sie im Blick haben sollten, sind beispielsweise das Fehlen von Urlaubsanträgen, Unterschriften und Vereinbarungen zur AZK-Auszahlung. Achten Sie außerdem auf die Einhaltung aller Kündigungsfristen und der Pausenzeiten der Mitarbeiter. Heften Sie die Lohnabrechnungen für alle Monate am besten in einem Ordner oder in der Personalakte des entsprechenden Mitarbeiters ab. So findet der Prüfer alle relevanten Dokumente ohne große Suche. Mit einer sinnvollen Struktur und einer lückenlosen Aktenablage meistern Sie die Prüfung zur Arbeitnehmerüberlassungslizenz erfolgreich!
Die Prüfung seitens der Regionaldirektion steht bald auch bei Ihnen an? Eine transparente Ablagestruktur aller relevanten Dokumente bildet dabei die Basis. Die Vorbereitung ist das A und O – Und diese am besten von Beginn an. Arbeitnehmerüberlassungslizenz Prüfung? Starten Sie durch!
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