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Arbeitnehmerüberlassung einfach erklärt: Der umfassende Leitfaden

Von Rüdiger Bleckmann
Die Arbeitnehmerüberlassung – auch als Zeitarbeit oder Leiharbeit bekannt – hat sich in den letzten Jahrzehnten als wichtiges Instrument auf dem deutschen Arbeitsmarkt etabliert.

 

Die Arbeitnehmerüberlassung bietet Unternehmen die Möglichkeit, auf kurzfristige Personalengpässe flexibel zu reagieren, ohne sich langfristig zu binden.
Arbeitnehmer erhalten durch die Arbeitnehmerüberlassung die Chance, unterschiedliche Branchen kennenzulernen und wertvolle Berufserfahrungen zu sammeln.
Doch was genau ist eigentlich Arbeitnehmerüberlassung – auch Leiharbeit oder Zeitarbeit genannt –  und was gibt es bei dieser besonderen Beschäftigungsform zu beachten?

 

Inhalt

 

Der folgende Ratgeber liefert einen umfassenden Überblick, der von den gesetzlichen Grundlagen und der Funktionsweise über spezifische Einsatzbereiche bis hin zu den aktuellen Entwicklungen und Trends reicht.
Ebenso berücksichtigt der Ratgeber die wichtigsten Voraussetzungen, Vor- und Nachteile sowie potenzielle Fallstricke, um ein möglichst vollständiges Bild von der Arbeitnehmerüberlassung zu zeichnen.

 

Was ist Arbeitnehmerüberlassung?

 

Klären wir zunächst die grundlegende Frage, was Arbeitnehmerüberlassung überhaupt ist und was man darunter versteht. Die Arbeitnehmerüberlassung – oft als Zeitarbeit oder Leiharbeit bezeichnet – beschreibt die befristete Überlassung von Arbeitnehmern durch einen Personaldienstleister (Verleiher) an ein anderes Unternehmen (Entleiher).
Dabei basiert die Arbeitnehmerüberlassung auf einem Dreiecksverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer, dem Verleiher und dem Entleiher.

 

  • Der Arbeitnehmer schließt einen Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister als Verleiher ab und bleibt rechtlich dessen Angestellter. Die Arbeitsleistung allerdings erbringt der Arbeitnehmer beim Entleiher.
  • Der Entleiher hat die Weisungsbefugnis über den Arbeitnehmer. Verantwortung für den Arbeitsschutz tragen sowohl der Verleiher als auch der Entleiher die Verantwortung.
  • Der Personaldienstleister als Verleiher ist für die Zahlung des Lohns, die Sozialversicherung und andere arbeitsrechtliche Verpflichtungen verantwortlich. Die rechtliche Grundlage für diese Form der Beschäftigung bildet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das die Rechte der Leiharbeitnehmer schützt.

 

Wie funktioniert die Arbeitnehmerüberlassung?

 

Wie genau funktioniert die Arbeitnehmerüberlassung? Kurz gesagt beginnt die Arbeitnehmerüberlassung mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen dem Arbeitnehmer und dem Verleiher, der die grundlegenden Bedingungen der Beschäftigung festlegt.
Benötigt ein Unternehmen die flexible Arbeitskraft, schließen Verleiher und Entleiher einen Überlassungsvertrag ab.
Nach Vertragsabschluss wird der Arbeitnehmer im Unternehmen des Entleihers eingesetzt, wo er Aufgaben unter dessen Anleitung und Aufsicht ausführt.
Der Einsatzplan wird in Abstimmung mit dem Entleiher erstellt, um sicherzustellen, dass der Leiharbeitnehmer entsprechend seiner Qualifikationen und der vereinbarten Aufgaben eingesetzt wird.
Die Steuerung der Überlassung erfordert eine sorgfältige Koordination, um die Einhaltung der Höchstüberlassungsdauer, der Arbeitszeitvorschriften und der Equal-Pay-Bestimmungen sicherzustellen.
Darüber hinaus muss der Verleiher kontinuierlich überprüfen, ob alle erforderlichen Dokumente vorliegen und die arbeitsrechtlichen Vorgaben, sowie die Regelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt (AÜG) eingehalten werden.

 

Abgrenzung zu Werkverträgen & Direktvermittlung

 

Werkverträge und die Direktvermittlung werden häufig in einem Atemzug mit der Arbeitnehmerüberlassung genannt. Die Arbeitnehmerüberlassung unterscheidet sich allerdings in grundlegenden Aspekten von diesen Begrifflichkeiten, wie die folgende Auflistung kurz und prägnant darstellt:

 

Werkvertrag: Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine bestimmte Leistung oder ein definiertes Ergebnis zu erbringen – beispielsweise das Ausführen von Teilarbeiten eines Bauprojekts. Der Werkunternehmer trägt das wirtschaftliche Risiko und ist für die Erfüllung des Vertrags verantwortlich. Der Werkunternehmer bleibt unabhängig und ist nicht weisungsgebunden. Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung wird hingegen Arbeitskraft vom Personaldienstleister als Verleiher bereitgestellt und der Arbeitnehmer führt die Tätigkeiten im Rahmen der Weisungen des Entleihers aus.

 

Direktvermittlung: Die Direktvermittlung oder Personalvermittlung zielt darauf ab, Arbeitnehmer in ein festes Arbeitsverhältnis bei einem Unternehmen zu bringen. Im Gegensatz zur Arbeitnehmerüberlassung entsteht hier ein direktes Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Kundenunternehmen. Der Personaldienstleister übernimmt in diesem Fall lediglich die Vermittlung. Für diesen Service als Vermittler erhält der Personaldienstleister eine Provision, die sich in der Regel am Bruttojahresgehalt des Arbeitnehmers berechnet.

 

Zeitarbeit oder Leiharbeit: Zeitarbeit und Leiharbeit sind Synonyme für Arbeitnehmerüberlassung und beschreiben dieselbe Form der Beschäftigung. Häufig finden die Begriffe Zeitarbeit oder Leiharbeit Verwendung, um sich sprachlich von der klassischen Festanstellung abzugrenzen.

 

Unterstützung genau dann, wenn sie gebraucht wird: Arbeitnehmerüberlassung als flexible Lösung

 

Arbeitnehmerüberlassung: Typische Branchen und Einsatzbereiche

 

Die Arbeitnehmerüberlassung findet in verschiedenen Branchen Anwendung – insbesondere in Sektoren mit häufigen Bedarfsschwankungen und spezialisierter Fachkräftenachfrage.
Sie hilft Unternehmen dabei, flexibel auf Auftragslagen zu reagieren und erforderliches Know-how schnell verfügbar zu machen.
Daher ist die Arbeitnehmerüberlassung vor allem in diesen Branchen etabliert:

 

• Gewerblich-technischer Bereich: In der Industrie, Produktion und Logistik hilft die Arbeitnehmerüberlassung dabei, kurzfristige Auftragsspitzen – etwa im Versandgeschäft oder in der Lagerwirtschaft – abzufangen.

 

• Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege: In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sorgt die Zeitarbeit dafür, dass der hohe Bedarf an Pflegekräften gedeckt wird.

 

• Kaufmännischer Bereich: Im kaufmännischen Bereich bietet die Arbeitnehmerüberlassung eine flexible Lösung, um schnell auf offene Vakanzen oder personelle Engpässe zu reagieren.

 

Engineering: Dank der Arbeitnehmerüberlassung können Unternehmen bei zeitlich begrenzten Projekten oder in Entwicklungsphasen hochqualifiziertes Personal gezielt für bestimmte Aufgaben einsetzen.

 

• IT-Branche: Die Überlassung von IT-Spezialisten wird häufig genutzt, um Projekte mit spezifischen technischen Anforderungen zeitlich begrenzt zu unterstützen.

 

 

Entwicklung der Zeitarbeit in Deutschland – Historie

 

Nachdem das grundlegende Konzept der Arbeitnehmerüberlassung geklärt sowie zentrale Begriffe definiert sind, ist es für das Gesamtverständnis wichtig, die historische Entwicklung der Zeitarbeit näher zu beleuchten.
In Deutschland hat die Arbeitnehmerüberlassung ihren Ursprung in den 1960er Jahren, als das Wirtschaftswachstum in Deutschland einen erhöhten Bedarf an flexiblen Arbeitskräften schuf.
Um die Rechte der Leiharbeitnehmer zu schützen und gleichzeitig den wachsenden Bedarf an temporärer Arbeitskraft zu decken, wurde 1972 das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eingeführt.
Dieses Gesetz schuf die rechtliche Basis für die Zeitarbeit und stellte sicher, dass Leiharbeitnehmer nicht schlechter gestellt werden als fest angestellte Arbeitnehmer.
Seit seiner Einführung wurde das AÜG mehrfach reformiert, um den sich verändernden Arbeitsmarktbedingungen gerecht zu werden und Missbrauch zu verhindern.

 

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) – Rechtlicher Rahmen

 

Die Beschreibung der historischen Entwicklung hat bereits verdeutlicht, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) den zentralen rechtlichen Rahmen für die Zeitarbeit in Deutschland bildet. Doch was sind die grundsätzlichen Reglungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt, die die gesetzliche Grundlage für die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland bilden?
Vereinfacht gesagt regelt das AÜG die Voraussetzungen, unter denen Unternehmen Leiharbeitnehmer einsetzen dürfen, und schützt die Rechte der betroffenen Arbeitnehmer.
Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist die Verhinderung von Missbrauch und die Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen. Der Grundsatz der Gleichstellung stellt sicher, dass Leiharbeitnehmer hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und der Entlohnung nicht schlechter gestellt werden dürfen als vergleichbare Stammmitarbeiter im Entleiherbetrieb.

 

Zu den wichtigsten Bestandteilen des AÜG zählen unter anderem:

 

Höchstüberlassungsdauer
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sieht eine Höchstüberlassungsdauer in der Arbeitnehmerüberlassung von 18 Monaten vor. Die Höchstüberlassungsdauer hat den Zweck, die dauerhafte Beschäftigung von Leiharbeitnehmern in demselben Einsatzbetrieb zu verhindern und Anreize für eine Festanstellung zu schaffen. Nach Ablauf der Frist muss der Einsatz entweder beendet oder der Leiharbeitnehmer in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Durch Tarifabschlüsse in verschiedenen Branchen kann jedoch davon abgewichen werden.

 

Equal Pay
Leiharbeitnehmer haben spätestens nach neun Monaten Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie vergleichbare Stammmitarbeiter des Entleihers. Jedoch können in verschiedenen Branchen durch Tarifabschlüsse Abweichungen erfolgen.

 

Einen umfangreichen Überblick über Equal Pay in der Zeitarbeit findest du hier zum Nachlesen: https://www.bs-partnerservices.de/equal-pay-zeitarbeit/

 

Abweichungen vom AÜG
Die Einhaltung der Vorschriften wird durch die Bundesagentur für Arbeit überwacht. Abweichungen vom AÜG können nur im Rahmen von Tarifverträgen erfolgen, die die jeweiligen Verbände aushandeln. Diese tariflichen Abweichungen dürfen jedoch nicht zur systematischen Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden.

 

Ein Beispiel ist der sogenannte Kettenverleih in der Arbeitnehmerüberlassung. Kettenverleih beschreibt das Phänomen, wenn ein Entleiher die von einem Verleiher zur Verfügung gestellten Leiharbeitnehmer weiterverleiht.
Auch Scheinüberlassung oder verdeckte Arbeitnehmerüberlassung sind Beispiele für unzulässige Geschäftspraktiken. Bei einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung stellt ein Kunde (Entleiher) temporäres Personal von einem Personaldienstleister (Verleiher) ein, ohne das Personal korrekt als Arbeitnehmer abzurechnen oder einen gültigen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abzuschließen.
Derartige Verstöße gegen das AÜG kann für die beteiligten Unternehmen erhebliche Konsequenzen haben, darunter Bußgelder und die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.

 

 

Das AÜG schafft klare Regeln für faire Zeitarbeit in Deutschland

 

Arbeitnehmerüberlassungsverträge und Rahmenverträge

 

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitnehmerüberlassung. Er regelt detailliert die Bedingungen zwischen Verleiher und Entleiher und sichert alle beteiligten Parteien rechtlich ab.
Ein typischer Arbeitnehmerüberlassungsvertrag enthält Angaben zur Beschreibung der zu verrichtenden Tätigkeiten, der Einsatzzeit und der vereinbarten Arbeitszeiten.
Darüber hinaus wird im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag festgelegt, welche Vergütung der Entleiher an den Verleiher zahlt und welche Leistungen dieser wiederum an den Arbeitnehmer weitergibt.
Auch Regelungen zu Urlaub und Krankheitsvertretung sind oft Bestandteil des Vertrags, um alle relevanten Aspekte abzudecken.

 

Bei der Gestaltung der Verträge ist es ratsam, sich an den Vorgaben des AÜG zu orientieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen – insbesondere dann, wenn Abweichungen durch tarifliche Regelungen vorgesehen sind.
Wenn im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung oder Zeitarbeit eine langfristige oder dauerhafte Geschäftsbeziehung entsteht, ist es ratsam, dass Zeitarbeitsfirma und dem Unternehmen einen sogenannten Rahmenüberlassungsvertrag abzuschließen.
Ein solcher Vertrag stellt sicher, dass der Personaldienstleister und das Unternehmen nicht ständig neue schriftliche Verträge abschließen müssen. Der Rahmenüberlassungsvertrag regelt allgemeine Verpflichtungen zwischen dem Verleiher und dem Kundenunternehmen, die auf alle nachfolgenden Zeitarbeitsverträge anwendbar sind.

 

Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung für Mitarbeiter

 

Aus den Besonderheiten sowie den rechtlichen Anforderungen und Rahmenparametern der Arbeitnehmerüberlassung lassen sich einige Vorteile für Arbeitnehmer ableiten. Doch auch darüber hinaus bietet die Zeitarbeit für Arbeitnehmer weitere Vorteile gegenüber einer Festanstellung. Dazu zählen neben der beruflichen Flexibilität auch die Möglichkeit, vielfältige Arbeitserfahrungen zu sammeln und sich kontinuierlich weiterzuentwickeln.

 

Flexibilität und Möglichkeit zum Einstieg in verschiedene Unternehmen
Arbeitnehmer, die über Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt sind, haben die Chance, verschiedene Unternehmen und Branchen kennenzulernen, ohne sich langfristig an einen Arbeitgeber binden zu müssen. Dies ermöglicht es insbesondere jungen Fachkräften, Quereinsteigern oder Berufswechslern, schnell Berufserfahrung zu sammeln und ihre beruflichen Interessen zu konkretisieren. Gleichzeitig bietet es erfahrenen Arbeitnehmern die Möglichkeit, gezielt Projekte auszuwählen, die ihrer Expertise entsprechen.

 

Übernahmeperspektiven durch Kundenunternehmen
Viele Unternehmen nutzen die Arbeitnehmerüberlassung als strategisches Mittel zur Personalgewinnung. Leiharbeitnehmer, die sich während ihrer Einsätze bewähren, haben häufig gute Chancen, fest übernommen zu werden. Diese Praxis – auch als „temp-to-perm“ bekannt –  ermöglicht es Arbeitgebern, potenzielle Mitarbeiter vor einer Festanstellung ausgiebig zu prüfen und so die passende Wahl für die Besetzung einer Position zu treffen.

 

Sicherheit durch Festanstellung
Trotz der flexiblen Einsätze bei verschiedenen Kundenunternehmen sind Leiharbeitnehmer durch ein Arbeitsverhältnis beim Personaldienstleister abgesichert. Arbeitnehmer, die in der Zeitarbeit tätig sind, genießen bei einer Festanstellung als Leiharbeitnehmer umfassende arbeitsrechtliche Absicherungen. Sie stehen in einem festen, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis mit dem Zeitarbeitsunternehmen, das als ihr Arbeitgeber fungiert. Dies bedeutet, dass sie Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaub und Sozialleistungen wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung haben. Zudem gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß dem Kündigungsschutzgesetz.

 

Nachteile der Arbeitnehmerüberlassung für Mitarbeiter
Um ein ganzheitliches Bild der Arbeitnehmerüberlassung zu zeichnen, sind neben den Vorteilen der Zeitarbeit auch die Herausforderungen für Mitarbeiter in Arbeitnehmerüberlassung zu berücksichtigen.
So kann die fehlende Planbarkeit durch befristete Einsätze für manche Arbeitnehmer zu Unsicherheiten führen. Die Entlohnung richtet sich zunächst nach den Konditionen des Verleihers, was je nach Einsatzdauer und Tarifvertrag Unterschiede zu den Gehältern der Stammbelegschaft im Entleihunternehmen bedeuten kann.
Durch gesetzliche Regelungen wie die Equal-Pay-Bestimmungen wird jedoch sichergestellt, dass kurz- bis mittelfristig zumindest eine Angleichung erfolgt.
In manchen Fällen oder sogar in ganzen Branchen – wie etwa in der Pflege – kommt es häufig vor, dass Zeitarbeitnehmer finanziell besser dastehen als vergleichbares Personal in Festanstellung.

 

Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung für Unternehmen

 

Aus Kunden- oder Unternehmer-Perspektiv beleuchtet zählen vor allem Flexibilität und Kostenkontrolle zu den Vorteilen der Arbeitnehmerüberlassung.
Durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern können Unternehmen kurzfristigen Personalbedarf decken und auf unvorhergesehene Marktveränderungen schnell reagieren.
Darüber hinaus ergeben sich Möglichkeiten zur Minimierung unternehmerischer Risiken und zur Optimierung der Personalplanung, wie die folgenden Beispiele zeigen.

 

Flexibilität und schnelle Anpassung an Personalbedarf
Die Arbeitnehmerüberlassung ermöglicht es Unternehmen, ihren Personalbedarf flexibel an saisonale Schwankungen, Auftragsspitzen oder spezifische Projektanforderungen anzupassen. Während bei einer Festanstellung der Arbeitgeber langfristige Verpflichtungen eingeht, erlaubt die Arbeitnehmerüberlassung, befristet Arbeitskräfte einzusetzen und so schnell auf veränderte Marktbedingungen zu reagieren. Diese Flexibilität ist insbesondere in Branchen mit hohem Bedarf an kurzfristigen Personalressourcen von großem Vorteil –  etwa in der Logistik oder Produktion.

 

Kostensenkung und Risikominimierung
Durch die Nutzung von Arbeitnehmerüberlassung können Unternehmen ihre Fixkosten senken, da Leiharbeitnehmer nur für den Zeitraum beschäftigt werden, in dem sie tatsächlich benötigt werden. Dadurch entfällt für Unternehmen das finanzielle Risiko langfristiger Arbeitsverträge. Auch die Kosten für Rekrutierung, Verwaltung und Schulung neuer Mitarbeiter bleiben gering, da der Personaldienstleister diese Aufgaben zu einem Großteil übernimmt. Im Falle einer wirtschaftlichen Flaute können die Unternehmen ihre Belegschaft schnell anpassen, ohne Entlassungen vornehmen zu müssen.

 

Strategische Nutzung zur Abdeckung von Projekten
Unternehmen können die Arbeitnehmerüberlassung auch strategisch nutzen, um spezialisierte Fachkräfte für zeitlich begrenzte Projekte zu gewinnen. Dies ist besonders in der IT- und Ingenieursbranche gängige Praxis, wo spezifische Kenntnisse nur für die Dauer eines Projekts benötigt werden. Auf diese Weise lassen sich Projekte effizient und termingerecht abwickeln, ohne dass langfristige Personalkosten entstehen.

 

Nachteile der Arbeitnehmerüberlassung für Unternehmen

 

Mit den zuvor geschilderten Vorteilen der Arbeitnehmerüberlassung gehen auch einige Einschränkungen einher, die vor allem aus der zeitlichen Befristung resultieren.

 

Höchstüberlassungsdauer
Der Vorteil der flexiblen Beschäftigungsform kann auch zu einem Nachteil werden, wenn ein Zeitarbeitnehmer die Höchstüberlassungsdauer erreicht. Nach Ablauf der gesetzlichen 18-Monats-Frist müssen die Leiharbeitnehmer das Unternehmen verlassen, was bedeutet, dass eine eingearbeitete Person das Team verlässt und durch eine neue Arbeitskraft ersetzt werden muss. Dieser regelmäßige Personalwechsel kann die Effizienz und das Wissen im Team beeinträchtigen.

 

Fehlende Loyalität
Ebenso ist es aufgrund der befristeten Beschäftigung denkbar, dass manche Zeitarbeitnehmer weniger Loyalität gegenüber dem Entleiher zeigen. Zudem sind erfolgreiche Personaldienstleister im Employer Branding aktiv, sodass Mitarbeiter in Arbeitnehmerüberlassung sich weniger mit dem Unternehmen und mehr mit dem Personaldienstleister identifizieren, bei dem sei eingestellt sind.

 

Geringere soziale Integration
Da Leiharbeitnehmer nur temporär Teil einer Belegschaft sind, ist es nachvollziehbar, dass sich soziale Bindungen weniger stark festigen. In einigen Unternehmen fühlen sich Zeitarbeiter zudem als „Außenseiter“, da sie von Stammmitarbeitern distanziert behandelt oder von Firmen-Events ausgeschlossen werden. Dadurch verstärkt sich die mangelnde soziale Integration vieler Leiharbeitnehmer.

 

Spezialformen der Arbeitnehmerüberlassung

 

Die bisherigen Ausführungen haben insbesondere die klassische Arbeitnehmerüberlassung, wie sie von einem Großteil der Personaldienstleister betrieben wird, beleuchtet.
Neben der klassischen Arbeitnehmerüberlassung gibt es allerdings auch verschiedene Spezialformen, die auf spezifische Bedürfnisse von Unternehmen und Arbeitskräften zugeschnitten sind.
Dazu gehören die Überlassung bei projektbezogenen Einsätzen oder auch die internationale Überlassung.

 

Freelancer in der Arbeitnehmerüberlassung
Freelancer gelten aufgrund der fehlenden persönlichen Abhängigkeit von ihrem Vertragspartner nicht als Arbeitnehmer, sondern als selbstständige Unternehmer. Entscheidend für die rechtliche Einordnung ist dabei nicht die vertragliche Bezeichnung, sondern die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses.
Sollte eine als Freelancer bezeichnete Person faktisch wie ein Arbeitnehmer behandelt werden und zur Arbeitsleistung an Dritte überlassen werden, liegt rechtlich gesehen eine Arbeitnehmerüberlassung vor. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), die unter anderem eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung voraussetzen.

 

Wenn ein Freelancer nicht als Arbeitnehmer tätig werden möchte, ist es erforderlich, dass ausschließlich projektbasierte Vermittlungen erfolgen. Das bedeutet, dass das Zeitarbeitsunternehmen die Akquise von Projektangeboten übernimmt und den Freelancer an den Kunden vermittelt.
Der Freelancer bleibt dabei selbstständig und stellt dem Zeitarbeitsunternehmen für seine erbrachte Arbeitsleistung eine Rechnung aus. Das Zeitarbeitsunternehmen wiederum fakturiert dem Endkunden die Leistung des Freelancers mit einem vorher definiereten Aufschlag.
Dieses Modell ermöglicht es, eine klare Trennung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung zu wahren.
Dennoch ist bei der Zusammenarbeit mit Freelancern jeder Einzelfall im Detail zu prüfen, um rechtliche Risiken im Zusammenhang mit Scheinselbstständigkeit oder unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung zu vermeiden. Daher sollte eine rechtliche Prüfung stets in Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwälten oder einer fachkundigen Rechtsberatung erfolgen.

 

Projektbezogene Überlassung und Interim Management
Die projektbezogene Überlassung ist eine Form der Arbeitnehmerüberlassung, bei der Arbeitskräfte für ein bestimmtes Projekt oder eine zeitlich begrenzte Aufgabe zur Verfügung gestellt werden. Häufig handelt es sich dabei um hochqualifizierte Fachkräfte, die spezifisches Know-how mitbringen.
Interim Management ist eine spezielle Variante, bei der erfahrene Führungskräfte auf Zeit eingesetzt werden, um Managementaufgaben zu übernehmen. Dazu zählen beispielsweise Re- oder Umstrukturierungen sowie Nachfolgeregelungen in Unternehmen.

 

Internationale Arbeitnehmerüberlassung
Die internationale Arbeitnehmerüberlassung ermöglicht es Unternehmen, flexibel auf ausländische Fachkräfte zurückzugreifen – erfordert jedoch eine präzise rechtliche Absicherung.
Die Anforderungen variieren stark und sind unter anderem davon abhängig, ob EU-Bürger oder Drittstaatenangehörige überlassen werden sollen. Wichtig sind dabei die Einhaltung länderspezifischer Vorschriften sowie die Beantragung und Vollständigkeit erforderlicher Genehmigungen.
Drittstaatenangehörige benötigen zum Beispiel grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis und eine gültige Aufenthaltserlaubnis für die Tätigkeit in Deutschland. Die Erteilung dieser Erlaubnisse unterliegt strengsten Vorschriften und setzt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit voraus.
Daher ist eine gründliche Vorbereitung und die rechtssichere Gestaltung der Verträge unerlässlich, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.

 

Personaldienstleister in der Arbeitnehmerüberlassung

 

Wenn Unternehmen temporäre Unterstützung von Mitarbeitern in Arbeitnehmerüberlassung benötigen, bieten eine Vielzahl von Personaldienstleister unterschiedliche Lösungsansätze – denn der Markt für Personaldienstleister ist vielfältig und umfasst große internationale Konzerne ebenso wie spezialisierte Nischenanbieter.
Die Wahl des passenden Dienstleisters hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im Folgenden näher beschrieben werden und eine Entscheidungsgrundlage für Personalverantwortliche bilden können.

 

Große vs. kleine Personaldienstleister
Große Personaldienstleister haben den Vorteil, eine breite Palette an Dienstleistungen anbieten zu können und somit flexibel auf unterschiedliche Kundenanforderungen zu reagieren. Sie verfügen über umfangreiche Netzwerke und Ressourcen, die ihnen ermöglichen, auch größere Projekte oder Personalbedarfe schnell abzudecken.
Im Gegensatz dazu sind spezialisierte Nischenanbieter häufig auf bestimmte Branchen oder Berufsgruppen fokussiert und bieten maßgeschneiderte Lösungen an, die auf die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe abgestimmt sind. Diese Spezialisierung kann für Unternehmen von Vorteil sein, die spezifische Fachkräfte oder Branchenkenntnisse benötigen.

 

So finden Unternehmen seriöse Personaldienstleister
Bei der Wahl eines geeigneten Personaldienstleisters sollten Unternehmen auf verschiedene Faktoren achten, darunter die Branchenkenntnis des Anbieters sowie die Schnelligkeit und Flexibilität in der Personalvermittlung.
Selbstverständlich spielen auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die aufgerufenen Verrechnungssätze des Personaldienstleisters eine wichtige Rolle – insbesondere wenn die strategischen Überlegungen eine langfristige Zusammenarbeit mit einem Personaldienstleister vorsehen.
Um einen Eindruck aus der praktischen Zusammenarbeit zu erhalten, kann es hilfreich sein, Referenzen einzuholen und die bisherigen Erfahrungen anderer Unternehmen mit dem Dienstleister zu berücksichtigen. Auch Bewertungen von bestehenden Kunden unter Mitarbeitern bei Google oder kununu können die Entscheidungsfindung erleichtern.
Doch auch zwischenmenschliche Beziehungen sollten bei der Auswahl eines geeigneten Personaldienstleisters immer eine Rolle spielen, da in nur wenigen anderen Branchen der Mensch eine so bedeutende Rolle spielt wie in der Dreiecksbeziehung zwischen Unternehmen, Personaldienstleiser und Zeitarbeitnehmer.

 

Arbeitnehmerüberlassung: Was müssen Unternehmen beachten
Ist ein geeigneter Personaldienstleister am Markt identifiziert, sollten Unternehmen wichtige organisatorische und rechtliche Schritte beachten, bevor ein Leiharbeitnehmer im Betrieb eingesetzt wird.
Zwar stellen seriöse Personaldienstleistungsunternehmen ohnehin einen transparenten und vor allem rechtskonformen Ablauf der Arbeitnehmerüberlassung sicher.
Um jedoch auf Nummer sicher zu gehen, sollten Unternehmen vor dem Einsatzbeginn eines Leiharbeitnehmers diese fünf zentralen Punkte prüfen und umsetzen.

 

  • Prüfung vor Einstellung: Ist der Einsatz von Leiharbeit oder anderen Formen der Drittbeschäftigung (z.B. Werkverträge) geplant? Wurde das Verleihunternehmen auf eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung überprüft?

 

  • Vertragliche Anforderungen: Wurde ein schriftlicher und beidseitig unterzeichneter Vertrag abgeschlossen, der die Arbeitnehmerüberlassung ausdrücklich benennt? Wurden im Vertrag die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers, seine Qualifikationen sowie die Erlaubnis des Verleihers zur Arbeitnehmerüberlassung festgehalten?

 

  • Konkretisierung des Leiharbeitnehmers: Wurde die Person des Leiharbeitnehmers vor der Überlassung klar benannt und konkretisiert?

 

  • Betriebsrat: Wurde der Betriebsrat über die geplante Einstellung informiert und ihm die Erklärung zur Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis des Verleihers vorgelegt? Hat der Betriebsrat keine Zustimmung verweigert?

 

  • Sozialversicherungs- und Arbeitsbedingungen: Beinhaltet der Vertrag mit dem Verleiher Regelungen zu den für vergleichbare Arbeitnehmer geltenden Arbeitsbedingungen und dem Arbeitsentgelt sowie ggf. eine Absicherung des Sozialversicherungsrisikos?

 

Zwischen Effizienz und Entlastung: Warum Zeitarbeit für Unternehmen so wertvoll ist

 

Existenzgründung mit Arbeitnehmerüberlassung

 

Die Arbeitnehmerüberlassung bietet nicht nur eine flexible Beschäftigungsform für Unternehmen und Arbeitnehmer, sondern auch ein attraktives Geschäftsmodell für Existenzgründer.
Eine eigene Zeitarbeitsfirma zu gründen, kann außerordentlich lukrativ sein, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung, das Einhalten administrativer Vorgaben und eine Hands-on-Mentalität im operativen Geschäft.

 

Voraussetzungen für die Selbstständigkeit
Wer eine Zeitarbeitsfirma gründen möchte, sollte ausreichend Branchenerfahrung vorweisen können und die Personaldienstleistung operativ über mehrere Jahre kennengelernt haben – sei es im Recruiting oder Vertrieb oder als erfolgreicher Niederlassungsleiter oder Regionalleiter.
Damit sind die fachlichen Voraussetzungen weitestgehend abgedeckt.
Auf der finanziellen Seite ist ein gewisses Eigenkapital notwendig, um eine GmbH zu gründen – und weiteres Startkapital, um die Gründungsphase zu finanzieren und das operative Geschäft ans Laufen zu bringen.
Bei den Soft-Skills gilt eine ausgeprägte Hands-on-Mentalität als wichtigste Charaktereigenschaft für eine erfolgreiche Selbstständigkeit in der Personaldienstleistung, denn in der Regel ist bei einem neu gegründeten Start-up der Geschäftsführer gleichzeitig auch der einzige Mitarbeiter.

 

Was du für die erfolgreiche Gründung in der Zeitarbeit wirklich mitbringen musst, erfährst du hier zum Nachlesen. 

 

Arbeitnehmerüberlassungslizenz beantragen
Ein weiteres notwendiges Kriterium, um Arbeitnehmerüberlassung gewerblich betreiben zu können, ist die Arbeitnehmerüberlassungslizenz.
Für Zeitarbeitsfirmen ist es unabdingbar, dass Personaldienstleister bei der Bundesagentur für Arbeit die Arbeitnehmerüberlassungslizenz beantragen – und diese auch erteilt bekommt.
Die Bundesagentur für Arbeit erteilt die Arbeitnehmerüberlassungslizenz zunächst befristet auf ein Jahr. Danach erfolgen zwei weitere Verlängerungen jeweils um ein Jahr.
Anschließend kann ein Antrag auf die unbefristete Arbeitnehmerüberlassungslizenz gestellt werden.
Zu den Voraussetzungen dafür zählen die finanzielle Zuverlässigkeit des Unternehmens, die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen und der Equal Pay Vorschriften sowie die Gewährleistung, dass alle erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abgeführt werden.

 

Noch Fragen? Hier findest du eine hilfreiche Checkliste, um die Arbeitnehmerüberlassungslizenz zu beantragen. 

 

Zeitarbeitsfirma gründen – die wichtigsten Schritte
Neben der Arbeitnehmerüberlassungslizenz gibt es weitere elementare Dinge bei der Gründung einer Zeitarbeitsfirma zu berücksichtigen.
Eine solide Geschäftsplanung ist der Ausgangspunkt, um langfristigen Erfolg sicherzustellen.
Ein gut ausgearbeiteter Businessplan ist ebenfalls entscheidend, um die Finanzierung sicherzustellen und Investoren oder Banken von der Geschäftsidee zu überzeugen. Der Plan sollte realistische Prognosen zur Marktentwicklung und zum finanziellen Bedarf enthalten. Eine detaillierte Marktanalyse kann helfen, die Zielgruppen klar zu definieren und passende Marketingstrategien zu entwickeln.
Zudem müssen effiziente Systeme für Lohnabrechnung und Finanzbuchhaltung eingerichtet werden, um eine reibungslose Verwaltung zu gewährleisten.
Eine sichere IT-Infrastruktur inklusive eines effizienten Kunden- und Bewerbermanagementsystems, gezieltes Marketing sowie strukturierte Arbeitsprozesse sind entscheidend, um die Firma erfolgreich zu gründen und langfristig am Markt zu etablieren.
BS PartnerServices bietet hierbei umfassende Unterstützung für alle Schritte der Unternehmensgründung und des operativen Geschäfts – von strategischen Ausrichtungen über technische Anforderungen bis hin zu administrativen Tätigkeiten im operativen Geschäft.

 

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Da die Arbeitnehmerüberlassung sich in einem ständigen Wandel befindet, ist es für einen umfassenden Rundum-Blick notwendig, einen Blick auf aktuelle Entwicklungen und Trends zu werfen. Eine Einschätzung zur aktuellen Situation der Personaldienstleistung findest du hier zum Nachlesen. 

 

Veränderungen in der Gesetzgebung, technologische und demografische Entwicklungen sowie grundsätzliche Markttrends prägen das dynamische Umfeld, in dem sich die Arbeitnehmerüberlassung befindet.
Diese Entwicklungen werden auch in der Zukunft die Anforderungen an Personaldienstleister ebenso wie die Bedürfnisse von Unternehmen und Arbeitnehmern beeinflussen.

 

Änderungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung
In den letzten Jahren gab es mehrere Änderungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, die auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmer abzielen.
Dazu gehören die Anpassungen der Höchstüberlassungsdauer, strengere Anforderungen an die Gleichstellung (Equal Pay) sowie die Einführung von Branchenzuschlägen für bestimmte Sektoren. Auch im Bereich der Arbeitszeiterfassung sind neue gesetzliche Regelungen hinzugekommen, die Unternehmen zur präziseren Dokumentation der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter verpflichten.
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wird zunehmend strenger kontrolliert, und Verstöße gegen das AÜG werden härter sanktioniert.
Personaldienstleister und Unternehmen sind daher angehalten, ihre internen Prozesse regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen konform sind.
 Dies schließt auch die Anpassung von Arbeitsverträgen und internen Richtlinien ein, um neue Vorgaben zu berücksichtigen.

 

Digitalisierung in der Personaldienstleistung
Die Digitalisierung hat die Personaldienstleistungsbranche in den letzten Jahren grundlegend verändert. Moderne Softwarelösungen für das Bewerbermanagement, die Einsatzplanung und die Lohnabrechnung ermöglichen eine effizientere Verwaltung von Leiharbeitnehmern.
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) und Automatisierungstechnologien erleichtert zudem die Kandidatensuche und -auswahl, indem große Datenmengen schnell analysiert und passende Bewerberprofile identifiziert werden können.
Darüber hinaus hat die Digitalisierung dazu geführt, dass flexible Arbeitsmodelle wie Remote-Arbeit an Bedeutung gewonnen haben.
Personaldienstleister und Einsatzunternehmen können dadurch auf ein größeres Talentpool zugreifen, da die örtliche Nähe zu einem Einsatzbetrieb nicht mehr zwingend erforderlich ist.
Gleichzeitig stellt die technologische Entwicklung aber auch höhere Anforderungen an die Qualifikation der Zeitarbeitnehmer, die häufig spezielle digitale Kompetenzen mitbringen müssen, um die Aufgaben im Einsatzbetrieb zu erfüllen.

 

Arbeitnehmerüberlassung in Zeiten des Fachkräftemangels
Der demografische Wandel und der damit einhergehende Fachkräftemangel stellen viele Unternehmen vor große Herausforderungen.
Die Arbeitnehmerüberlassung kann hier eine Lösung bieten, um kurzfristige Engpässe zu überbrücken und qualifiziertes Personal für temporäre Aufgaben zu gewinnen.
Personaldienstleister stehen jedoch auch vor der Herausforderung, die wachsende Nachfrage nach qualifizierten Arbeitnehmern zu bedienen, während gleichzeitig die Zahl der verfügbaren – vor allem qualifizierten – Fachkräfte sinkt.
Dies erfordert eine verstärkte Investition in Recruiting-Maßnahmen sowie in die Weiterbildung von Leiharbeitnehmern.

 

Fazit

 

Die Arbeitnehmerüberlassung bietet sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer zahlreiche Vorteile: Unternehmen profitieren von einer hohen Flexibilität und können Personalengpässe kurzfristig ausgleichen, während Arbeitnehmer durch den Einsatz in verschiedenen Branchen wertvolle Berufserfahrungen sammeln.
Allerdings sind die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und eine sorgfältige Planung notwendig, um die rechtlichen und bürokratischeb Herausforderungen der Arbeitnehmerüberlassung zu meisten.
Die sorgfältige Auswahl eines seriösen und zuverlässigen Personaldienstleistes sind daher für Unternehmen entscheidend, um die Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung optimal zu nutzen.
Eine flexible Herangehensweise und eine enge Zusammenarbeit mit dem Personaldienstleister tragen dazu bei, kurzfristige Personalbedarfe erfolgreich abzudecken.

 

In den kommenden Jahren wird die Bedeutung der Arbeitnehmerüberlassung weiter zunehmen, insbesondere in Branchen mit Fachkräftemangel und steigender Nachfrage nach flexiblen Arbeitskräften. Die Digitalisierung und der Trend zu Remote-Arbeit werden den Einsatz von Leiharbeitnehmern weiter verändern.
Personaldienstleister und Unternehmen müssen sich auf diese Entwicklungen einstellen und innovative Lösungen entwickeln, um die Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes zu erfüllen und weiterhin eine attraktive Alternative auf dem Arbeitsmarkt zu bieten.

 

Hinweis
Dieser Ratgeber-Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig überprüft und aktualisiert. Dennoch können inhaltliche Fehler oder veraltete Informationen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Der Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch fachkundige Experten.

 

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    Rüdiger Bleckmann

    Geschäftsführer
    Digitalisierung, IT, Finanzen, Infrastruktur im HR – Meine Themen bei BS. Deren Entwicklung beobachte ich mit Spannung und begleite dazu unsere Partner im Rahmen ihrer Selbstständigkeit. Daneben hält mich meine Familie auf Trab (natürlich im positiven Sinne) und bei Fitness / Wellness lasse ich die Arbeit auch mal Arbeit sein.

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